Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2004 - 2 Wx 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2984
OLG Köln, 24.05.2004 - 2 Wx 16/04 (https://dejure.org/2004,2984)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2004 - 2 Wx 16/04 (https://dejure.org/2004,2984)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 2 Wx 16/04 (https://dejure.org/2004,2984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 19, 27; HGB §§ 106 Abs. 2 Nr. 4, 125 Abs. 1, 161 Abs. 1, 162 Abs. 1; HRV § 17
    Eintragung der abstrakten Vertretungsbefugnis bei GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung im Handelsregister; Art und Weise der Eintragung; Pflichtgemäßes Ermessen des Registergerichts; Überflüssiger Hinweis

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 27; ; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 4; ; HGB § 125 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 1; ; HGB § 162 Abs. 1; ; HRV § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsregistereintragung zur Vertretungsmacht persönlich haftender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1106
  • ZIP 2004, 1419
  • Rpfleger 2004, 571
  • NZG 2004, 666
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 2 Wx 16/04
    Gegen eine Eintragung im Handelsregister ist nach jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung eine Beschwerde nicht statthaft (zuletzt Senat, FGPrax 2004, 88 = RNotZ 2004, 169 = ZIP 2004, 505, mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur).
  • BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 14/93
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 2 Wx 16/04
    Die vom Senat von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit der Erstbeschwerde (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLGZ 1993, 73 [74]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 2) ergibt, daß diese nicht statthaft war.
  • BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 77/86

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 2 Wx 16/04
    Die vom Senat von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit der Erstbeschwerde (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLGZ 1993, 73 [74]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 2) ergibt, daß diese nicht statthaft war.
  • OLG Köln, 04.08.2004 - 13 U 32/04

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht des Geschäftsbesorgers

    Soweit die Berufung für die in der Instanzrechtsprechung häufiger anzutreffende Gegenmeinung auf die vorgelegte Entscheidung des 3. Zivilsenats des OLG Celle vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 - (OLGR 2004, 331) verweist, folgt der Senat demgegenüber den Gründen des Urteils des BGH vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - (WM 2004, 1127), mit dem ein im gleichen Sinne ergangenes Urteil jenes OLG-Senats (vom 05.02.2003) aufgehoben wurde.
  • OLG Hamm, 01.03.2017 - 27 W 141/16

    Eintragungsfähigkeit einer Vertretungsregelung im Handelsregister

    Da eine Auswechslung der Komplementärgesellschaft der Beteiligten zu 1.) ohnehin zwingend zum Register angemeldet und eingetragen werden müsste, was ohne weiteres mit einer Anmeldung und Eintragung der dann gewählten Vertretungsregelung verbunden werden kann, besteht für eine vorgreifliche Anmeldung der dann beabsichtigten Vertretungsregelung für diesen - hier nicht einmal konkret absehbaren - Fall derzeit keinerlei Bedürfnis des Rechtsverkehrs (gegen ein Bedürfnis zur Eintragung derzeit überflüssiger Tatsachen vgl. etwa auch OLG Köln, NJW-RR 2004, 1106 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8505
OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02 (https://dejure.org/2004,8505)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.06.2004 - 1 U 168/02 (https://dejure.org/2004,8505)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 1 U 168/02 (https://dejure.org/2004,8505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Pflicht eines Landkreises zur Freihaltung von Fahrbahnen im Luftraum; Vertrauen auf die Freihaltung von Fahrbahnen auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung; Abhängigkeit einer Entscheidung über die Sicherheitserwartungen im Straßenverkehr von dem ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; StVZO § 32 Abs. 1; ; StrWG M-V § 10 Abs. 1; ; StrWG M-V § 11 Abs. 1; ; StrWG M-V § 12 Abs. 1 b)

  • rechtsportal.de

    Vertrauen des Verkehrs auf Luftraumfreiheit bis zur höchstzulässigen Fahrzeughöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 31
  • NVwZ-RR 2005, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91

    Haftungsrecht Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Über die Sicherheitserwartungen entscheidet nicht ein zeitweise erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern die Frage, ob die Straße ihrem ganzen äußeren Zuschnitt nach auf ein größeres Verkehrsaufkommen eingerichtet ist (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1265).

    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Über die Sicherheitserwartungen des Verkehrs entscheidet nicht ein vorübergehend erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern die Frage, ob die Straße ihrem ganzen äußeren Zuschnitt nach auf ein größeres Verkehrsaufkommen eingerichtet ist (OLG Köln, VersR 1991, 1265).

    Ein Warnschild mit dem allgemeinen Hinweis auf die "Einengung des Straßenprofils durch überhängende Bäume" ist bei erkennbar engem Lichtraumprofil nicht erforderlich und im übrigen auch kein geeigneter Hinweis auf die Gefahr vereinzelter Hindernisse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Köln, VersR 1991, 1265).

  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Ein Warnschild mit dem allgemeinen Hinweis auf die "Einengung des Straßenprofils durch überhängende Bäume" ist bei erkennbar engem Lichtraumprofil nicht erforderlich und im übrigen auch kein geeigneter Hinweis auf die Gefahr vereinzelter Hindernisse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Köln, VersR 1991, 1265).

  • OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 2 U 114/94

    Verkehrssicherungspflicht; Ast; Fahrbahn; Straße; Geschwindigkeit; Amtspflicht;

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Hier ist ihnen zumutbar, entsprechend langsam zu fahren, erforderlichenfalls zur Mitte oder auf die Gegenfahrbahn auszuweichen oder - wenn dies nicht möglich ist - das Fahrzeug anzuhalten (OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051).

  • OLG Dresden, 02.10.1996 - 6 U 321/96

    Haftungsverteilung bei Schäden durch herabhängende Äste

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).
  • OLG Schleswig, 07.04.1993 - 9 U 35/92

    Straßenbaulast; Träger; Verkehrsbedeutung; Straßenraum; Höhe von 4 m; Baumäste;

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).
  • OLG Hamm, 17.05.1994 - 9 U 30/94

    Grenzen der Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils über Straßen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).
  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der

    Das gilt insbesondere bei Straßen von geringer Verkehrsbedeutung (OLG Rostock v. 10.6.2004 Az. 1 U 168/02 RdNr. 5).
  • OLG Schleswig, 22.10.2020 - 7 U 100/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde im Hinblick auf den Luftraum

    Bei Straßen von minderer Verkehrsbedeutung, bei geringer Verkehrsdichte und Schnelligkeit des Verkehrs kann von Fahrzeugführern besonders hoher Fahrzeuge erwartet werden, dass sie neben dem eigentlichen Verkehrsgeschehen auch den Luftraum oberhalb der Straße beobachten (OLG Rostock vom 10.06.2004, 1 U 168/02, MDR 2005, 31 - 32; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.10.2017, 7 U 108/16).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03   

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https://dejure.org/2004,5359
OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Verneinung eines Gutglaubensschutzes für eine wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtige Vollmacht für das Vertriebsunternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG; § 134 BGB
    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Ausschließliche Anwendbarkeit prozessualer Vorschriften auf die Vollstreckungsunterwerfungserklärungen ; Rechtsscheinstatbestand durch Vorlage ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Ausschließliche Anwendbarkeit prozessualer Vorschriften auf die Vollstreckungsunterwerfungserklärungen ; Rechtsscheinstatbestand durch Vorlage ...

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; BGB § 134; ; BGB § 172

  • rechtsportal.de

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb über Treuhänder - unerlaubte Rechtsbesorgung, Rechtsschein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlage: Unwirksamkeit der Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265) steht dem nicht entgegen.

    Für die Beklagte ergibt sich auch nichts anderes aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265).

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Dass die Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht allein deshalb entfällt, weil der Geschäftsbesorger die fremde Rechtsangelegenheit unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fördert, entspricht seit langem gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1987, 3003, 3004; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Rn. 37, 38 zu Art. 1 § 1).

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2325, 2327), dass sich aus der Erfüllung der Darlehensverpflichtung keine konkludente Genehmigung ergibt, solange die Nichtigkeit der Erklärungen nicht erkennbar war.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    In dem Rechtsstreit IV ZR 398/02 (NJW 2004, 59) hat der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass es einem Erwerber nach Treu und Glauben verwehrt sei, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen (§ 242 BGB).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Dabei entspricht es namentlich der Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass ein Gutglaubensschutz nach § 78 ff. ZPO nicht in Betracht kommt (NJW 2003, 1594).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Auch dies entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung mehrerer Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, WM 2004, 417, 421, unter II. 5), und zwar mit der Begründung, dass "nur so das Ziel des Gesetzgebers, den Rechtsuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Beratung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen, erreicht werden kann" (ebenda, unter II. 5. b).
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    d) In einer weiteren Entscheidung hat sich der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (IV ZR 33/03; NJW 2004, 62) zu der Frage verhalten, welche Auswirkungen sich aus dem Umstand ergeben, dass auch bei Abschluss des Kaufvertrages, der Darlehensverträge und bei der persönlichen Haftungsübernahme eine Vertretung der Erwerber vorlag.
  • OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Ob die Bank sich insoweit tatsächlich auf Rechtsscheinsgesichtspunkte berufen kann, hat der Senat in einer durch die Kläger zu den Akten gereichten und somit auch der Beklagten bekannten früheren Entscheidung angezweifelt (3 U 1/01, Urteil vom 5. Februar 2003, nicht rechtskräftig).
  • LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02

    Unerlaubte Rechtsberatung: Unwirksamkeit eines zum Erwerb eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 11/04

    Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach

    Nach einer neueren, im Vordringen befindlichen Auffassung, auf die sich die Klägerin stützt, soll aber die Überwindung der Nichtigkeit der Vollmacht durch § 172 Abs. 1 BGB voraussetzen, dass durch die Vorlage der betreffenden Vollmachtsurkunde dem Dritten gegenüber ein hinreichender Rechtsschein für die Wirksamkeit der Vollmacht gesetzt wird, was nach dieser Meinung dann von vornherein nicht gegeben ist, wenn sich die Nichtigkeit der Vollmacht bereits aus der Urkunde selbst ergibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2003, NJW 2003, 2690; OLG Celle, Urteil vom 10.3.2004, Az.: 3 U 145/03, OLGR 2004, 331).
  • OLG Köln, 04.08.2004 - 13 U 32/04

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht des Geschäftsbesorgers

    Soweit die Berufung für die in der Instanzrechtsprechung häufiger anzutreffende Gegenmeinung auf die vorgelegte Entscheidung des 3. Zivilsenats des OLG Celle vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 - (OLGR 2004, 331) verweist, folgt der Senat demgegenüber den Gründen des Urteils des BGH vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - (WM 2004, 1127), mit dem ein im gleichen Sinne ergangenes Urteil jenes OLG-Senats (vom 05.02.2003) aufgehoben wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 98/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13553
OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 98/02 (https://dejure.org/2003,13553)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2003 - 1 U 98/02 (https://dejure.org/2003,13553)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 1 U 98/02 (https://dejure.org/2003,13553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ernennung eines Beamten auf Zeit trotz fehlender gesetzlicher Voraussetzungen; Versuch der Abwahl eines ernannten Beamten; Rechtfertigung durch Wirren der Wendezeit für die Ernennung eines Beamten ohne Erfüllung der Voraussetzungen; Aufwendung besonderer Sorgfalt bei der ...

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; BBG § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Ernennung eines Beamten auf Zeit in der Wendezeit trotz fehlender gesetzlicher Voraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 98/02
    Die Revision war nicht gemäß § 543 ZPO n.F. (§ 26 Nr. 7 EGZPO) zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. hierzu: BGHZ 152, 182 = BGHReport 2002, 1107 = NJW 2003, 65 = ZIP 2002, 2148) und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 98/02
    Das befreit den Verletzten aber nicht davon, Tatsachen vorzutragen, die den Eintritt eines bestimmten Schadensverlaufs als überwiegend (BGH, a.a.O.) oder gar als an Sicherheit grenzend wahrscheinlich (BGH, MDR 1984, 205) erscheinen lassen.
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 71/61
    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 98/02
    Ihre objektiv unrichtige Anwendung läßt - anders als bei einer neuen, rechtlich schwierigen, unklaren und höchstrichterlich noch nicht geklärten Gesetzesvorschrift (BGH, VersR 1963, 782) - das Verschulden nicht entfallen.
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